Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung in unserem Kita-Verbund.

Die Aufnahme eines Kindes in unseren Kindertageseinrichtungen ist abhängig von der Anzahl der frei werdenden Plätze, unserer Rahmenstruktur (diese wird jährlich mit dem Jugendamt der Stadt Münster vereinbart) und unseren Aufnahmekriterien (jährliche Abstimmung im Rat der Tageseinrichtung).

Das Anmeldeverfahren für unsere Kindertageseinrichtungen läuft über den Kita-Navigator der Stadt Münster. Bis zum 31. Januar jeden Jahres können Kinder aus dem Gebiet des Jugendamtes Münster über diesen Weg in der Einrichtung angemeldet werden. Plätze zum neuen Kindergartenjahr werden ab dem 09. Februar vergeben. Sollte eine Familie im laufenden Kindergartenjahr einen Platz suchen, so ist ebenfalls der Kita-Navigator zu nutzen. Darüber hinaus empfiehlt sich in diesem Fall eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Einrichtungsleitung.

Für alle Eltern, die unsere Einrichtungen näher kennen lernen möchten, bieten die Kitas einen Tag/ Nachmittag der offenen Tür an. Bitte informieren Sie sich in den Einrichtungen oder werfen einen Blick auf unseren Kalender.

Am Tag der offenen Tür besteht die Möglichkeit, mit den pädagogischen Mitarbeitenden der Einrichtungen ins Gespräch zu kommen, um detaillierte Informationen über die Einrichtung und das pädagogische Konzept zu erhalten und in Ruhe die Räume kennenzulernen.

Grundlage für die Vergabe von Betreuungsplätzen ist die Jugendhilfeplanung. Hier wird die Anzahl der Betreuungsplätze über eine Rahmenstruktur festgesetzt. Die Entscheidung über die Aufnahmen in einer unserer Kindertageseinrichtungen orientiert sich an Aufnahmekriterien, welche mit Punkten bewertet werden. Diese Kriterien und deren Gewichtung werden jedes Jahr im Rat der Kindertageseinrichtung neu vereinbart.
Für jedes Kind wird auf Grund der bei der Anmeldung über den Kita Navigator abgefragten Kriterien eine Gesamtpunkzahl ermittelt.

  1. Aufnahme zum 01.08.2024
  2. Geschwisterkinder bei gleichzeitigem Besuch der Kita oder in direktem Anschluss (d.h. ein Kind verlässt zum 31.07.2024 die Kita und ein Geschwisterkind wird zum 01.08.2024 aufgenommen)
  3. Kinder von Kita-Mitarbeitenden unseres Verbundes mit Wohnsitz in Münster (bei einem anderem Jugendamtsbezirk nur unter Zustimmung des örtlichen Jugendamtes)
  4. Kinder, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte eine (Schul-) Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nachgehen oder zeitnah aufnehmen wollen
  5. Kinder, deren beider Erziehungsberechtigte eine (Schul-) Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nachgehen oder zeitnah aufnehmen wollen
  6. Ortsansässigkeit
  7. Kinder, deren Eltern bewusst für ihr Kind einen Platz in einer katholischen Einrichtung suchen
  8. Das Alter der aufzunehmenden Kinder (absteigend)

Grundlage für die Vergabe der Plätze ist die Vereinbarung zur Rahmenstruktur zwischen den Kindertageseinrichtungen und der Stadt Münster.

In einem besonders schweren (sozialen) Härtefall hat der Träger, gemeinsam mit dem Elternbeirat und der Einrichtung das Recht, die Kriterien zur Aufnahme außer Kraft zu setzen und im Einzelfall vorrangig zu entscheiden. Diese Entscheidung würde bei Inanspruchnahme dokumentiert und begründet.